Namhafte Hersteller bekommen in Holland saftige Strafen

Man kann gespannt sein, ob sich Strafen gegen Mr Green und Betson Casino bei der zukünftigen Vergabe der Glücksspiellizenzen in den Niederlanden negativ auswirken. Fakt ist, dass beide Casinos derzeit gerade aktuell eine saftige Strafe bekommen haben, da sie online Glücksspiele trotz fehlender Lizenz in Holland angeboten haben.

Vor einigen Tagen gab MGR, das von Mr. Green gegründete Online Glücksspielunternehmen, bekannt, dass die Niederlande Strafmaßnahmen erlassen haben. Der dort ansässigen Glücksspielbehörde sind nicht lizenzierte Fernglücksspielaktionen bereits seit langem ein Dorn im Auge. Nun greifen sie ganz offiziell durch. Wie MGR in einer Pressemitteilung erklärte, muss die in Malta ansässige und durch die MGA lizenzierte Mr. Green Ltd. nun tief in die Tasche greifen. Die Geldbuße, die die Niederlande gegenüber dem Konzern verhängt haben, beträgt bei satten 312.500 Euro. Grund dafür ist, dass Mr. Green sein Spielangebot in Holland zur Verfügung gestellt hat, ohne eine offizielle Erlaubnis innezuhaben. Mr. Green Ltd. ist nicht der einzige Glücksspielkonzern, der so hart bestraft wurde. Erst kürzlich erging es dem ebenfalls bekannten Unternehmen Betsson ähnlich. Auch dieser Anbieter musste rund 300.000 Euro zahlen – die Tatvorwürfe waren dabei nahezu identisch.

Flagge NiederlandeLaut einer offiziell durch die MGR herausgegebenen Pressemitteilung hatte die Tochtergesellschaft, die in Europa Spiele anbietet, alle für die Bereitstellung notwendigen Vorgaben befolgt – bis auf eine einzige Ausnahme. Diese besagte Ausnahme kommt das Unternehmen nun sehr teuer zu stehen, denn die Strafe fällt sechsstellig aus. Dass derart hohe Kosten entstanden. Eigentlich hätte die MGR IP Sperren für Spieler aus den Niederlanden einführen müssen. Genau das ist jedoch nicht passiert, so dass das Land nun hart durchgreifen musste.

Strenge Regularien in den Niederlanden

Auch die „Kanspielautoriteit“, die in Niederlanden für die Regulierung des Glücksspiels verantwortlich ist, hat bereits ein Statement zu ihrer Vorgehensweise abgegeben. Die Geldbuße wurde demzufolge bereits am 17. Juli 2018 auferlegt. Allerdings wisse man nicht, ob sich Mr. Green möglicherweise noch dazu entscheidet, gerichtlich gegen die Straße vorzugehen und bei der Regulierungsbehörde eine Aufhebung der hohen Strafe zu beantragen. Offensichtlich hatte das Gericht bereits klargemacht, sich ganz eindeutig auf die Seite der Behörden zu stellen und das „Vergehen“ des Unternehmens öffentlich zu machen. Schließlich gibt es klare Regeln, die auch MGR zu befolgen hat. Das Unternehmen wiederum gab in der Pressemitteilung bekannt, die Angelegenheit weiter klären zu wollen. Schließlich gibt es neben dem Online Angebot von Mr. Green weitere Unternehmen, die ihre Spiele unerlaubterweise anbieten und die Spieler aus den Niederlanden bisweilen nicht blockiert haben.

Betsson will Beschwerde gegen die Strafe einlegen

Erst kürzlich traf es das ebenfalls bekannte Glücksspielunternehmen Betsson mit ähnlicher Härte. Auch diesem Konzern haben die Niederlande eine Strafe auferlegt, die rund 300.000 Euro beträgt. Betsson wiederum macht deutlich, Beschwerde gegen diese Vorgehensweise einlegen zu wollen. Hier wird man die Geldbuße nicht unkommentiert hinnehmen, sondern sich wehren. Bei dem Anbieter, der bestraft werden soll, handelt es sich um ein Tochterunternehmen der in Schweden ansässigen Betsson AB, die in Malta lizenziert wurde. Laut der niederländischen Behörde habe auch dieser Konzern keine Lizenz, Spiele in Holland anbieten zu dürfen.

Bei der Betsson Tochter handelt es sich um Corona Ltd., einen Anbieter, der unter anderem die Marken Kroon Casino und Oranje Casino in den Niederlanden betreibt. Anfang der Woche hat sich Betsson offiziell zu der Strafe geäußert und teilt mit, zeitnah Beschwerde einzureichen gegen die hohe Geldbuße, sollte der geplante Firmenumzug zu keinem positiven Ergebnis führen. Man ist fest entschlossen, gerichtlich gegen die Behörde vorzugehen. Aktuell scheinen die Niederlande besonders hart durchzugreifen, denn schon Anfang des Jahres gab es einen Vorfall, bei dem sogar 400.000 Euro Strafe verhängt wurden.

Mr. Green besuchen

Bet-at-Home – deutscher Anbieter soll zahlen

Vor einigen Monaten traf Bet-at-Home, einen in Deutschland aktiven Sportwetten-Anbieter, das niederländische Gesetz mit voller Wucht. Dem Konzern wurden, wie bereits gesagt, Strafen in Höhe von rund 400.000 Euro auferlegt – weil auch Bet-at-Home keine IP Sperren für niederländische Kunden eingerichtet hatte. Und das ist letztlich nur die Spitze des Eisbergs, denn es folgten zahlreiche weitere Unternehmen, die mit satten Strafen und Bußgeldern konfrontiert wurden. An einigen Versuchen, gegen die Betreiber der Glücksspielunternehmen vorzugehen, sind die Niederlande bereits kläglich gescheitert. Das geltende Glücksspielrecht gibt der Behörde schlichtweg zu wenig Macht, um derartige Forderungen gegenüber Online Casinos und Buchmachern aus Europa durchzusetzen. Entsprechend gut stehen die Chancen auch für Betsson und Mr. Green, gegen die Forderungen vorzugehen.

Trotz der möglichen Widersprüche haben sich die Konzerne tatsächlich ein Eigentor geschossen. Fakt ist nämlich, dass die Niederlande durchaus an neuen Marktregulationsprozessen arbeiten. Möglicherweise wird es dort bereits in naher Zukunft die Möglichkeit geben, offizielle Lizenzen zu erwerben. Wenn dieser Moment gekommen ist, haben es die mit Strafen belegten Konzerne deutlich schwerer als ihre Mitstreiter, eine Konzession durch die niederländischen Glücksspielbehörden zu erhalten. Wer hingegen bis dahin die Füße stillhält und den aktuell geltenden Regularien Folge leistet, für den stehen die Chancen auf eine Lizenz deutlich besser.

Diskussionen um eine Neuregulierung und die Lizenzvergabe in den Niederlanden finden nun schon seit geraumer Zeit statt. Wie in den meisten EU-Ländern treffen auch hier Glücksspielgegner auf Befürworter. Insgesamt stehen die Chancen auf eine Regulierung nicht niederländischer Konzerne aber gar nicht so schlecht .Die „Kanspelautoriteit“ hat die finale Entscheidung zu treffen und wird, sofern es grünes Licht gibt, für die Überwachung der nicht im Land ansässigen Betreiber zuständig sein.